Feuerwehrpläne 
nach DIN 14095

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 sind Pläne, die zur Unterstützung der Feuerwehr im Falle eines Einsatzes in einem Gebäude oder auf einem Gelände dienen. Diese Pläne enthalten wesentliche Informationen, die für die Brandbekämpfung und Rettungsmaßnahmen erforderlich sind, um den Einsatz möglichst schnell und sicher durchführen zu können.

Die DIN 14095 regelt dabei die Anforderungen und die Gestaltung von Feuerwehrplänen, die vor allem in größeren, komplexeren oder risikobehafteten Gebäuden und Anlagen erforderlich sind. Sie dienen der Feuerwehr als eine Art "Leitfaden" während eines Einsatzes.

Wichtige Inhalte der Feuerwehrpläne nach DIN 14095:

  • Grundrisse des Gebäudes: Die Pläne zeigen alle relevanten Etagen und Räume, um die Orientierung vor Ort zu erleichtern.
  • Flucht- und Rettungswege: Kennzeichnung von sicheren Flucht- und Rettungswegen für Personen und Feuerwehrkräfte.
  • Brandmeldeanlagen und Notabschaltungen: Informationen über Brandmelder, automatische Löschsysteme, sowie Notabschaltungen für technische Anlagen (z. B. Gas-, Strom- oder Wasserleitungen).
  • Löschwasserversorgung: Darstellung der Zugänge zur Löschwasserversorgung, wie Hydranten, Löschwasserbehälter oder andere Einrichtungen zur Brandbekämpfung.
  • Gefährdungsstellen: Kennzeichnung von Bereichen, die ein erhöhtes Risiko für die Feuerwehr darstellen, wie zum Beispiel Gefahrstoffe, explosives Material oder besondere technische Anlagen.
  • Anfahrtswege und Zufahrten: Darstellung der Zufahrten für Einsatzfahrzeuge und der notwendigen Parkmöglichkeiten.
     

Ziel der Feuerwehrpläne:
Das Ziel der Feuerwehrpläne ist es, den Einsatzkräften vor Ort zu ermöglichen, sich schnell einen Überblick über das Gebäude oder die Anlage zu verschaffen, um schnell und effektiv eingreifen zu können. Sie sollen die Sicherheit der Einsatzkräfte erhöhen und die Zeit bis zur effektiven Brandbekämpfung und Rettung von Personen verkürzen.

Pflichten des Betreibers:
Feuerwehrpläne müssen nach spätestens zwei Jahren, bei Baumaßnahmen auch schon früher, durch eine fachkundige Person auf ihre Aktualität geprüft werden. 

 

Der Weg zum neuen Feuerwehrplan für Ihr Gebäude

Sie senden uns die Grundrisse Ihres Gebäudes zu

Im ersten Schritt senden Sie uns die Grundrisse des Gebäudes für welches Sie Feuerwehrpläne nach DIN 14095 benötigen zu. Alternativ können Sie uns auch gerne Ihre bestehenden Feuerwehrpläne zusenden.
 

Unverbindliches Angebot

Anschließend erstellen wir Ihnen anhand der Größe Ihres Gebäudes, des Gebäudetyps (Industriebau, Verkaufsstätte...), der bestehenden brandschutztechnischen Infrastruktur, sowie den örtlichen Bestimmungen durch die Landratsämter ein unverbindliches Angebot. 

Beauftragung und Ausführung

Das Gute für Sie: Sollte Ihnen unser Angebot zusagen, müssen Sie sich ab hier um nichts mehr kümmern. 

Im nächsten Schritt vereinbaren wir einen Begehungstermin vor Ort. Hier werden die von Ihnen übersandten Gebäudegrundrisse abgeglichen, sowie die brandschutztechnische und haustechnische Infrastruktur Ihrer Immobilie aufgenommen.

Danach erstellen wir die Feuerwehrpläne und stimmen diese mit dem Landratsamt, bzw. der Feuerwehr vor Ort ab. Sobald diese freigegeben sind werden die Pläne in der geforderten Anzahl gedruckt und der Feuerwehr übergeben. Sie als Auftraggeber erhalten eine Version als PDF in digitaler Form, aber auf Wunsch auch gerne in Papier.

Aktualisierungsservice

Als Betreiber von Immobilien muss man vielen unterschiedlichen Pflichten nachkommen. Deshalb erinnern wir Sie automatisch nach zwei Jahren an die Aktualisierung Ihrer Feuerwehrpläne. 

Wir erstellen Feuerwehrpläne in Stuttgart, Ludwigsburg, Esslingen, Plochingen, Deizisau, Tübingen, Nürtingen, Denkendorf, Pforzheim, Leonberg, Filderstadt, Kornwestheim, Altbach, Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg, Sindelfingen, Böblingen, Reutlingen, Marbach am Neckar, Schorndorf, Göppingen, Kirchheim unter Teck, Ulm, Neu-Ulm, Merklingen, Geislingen an der Steige, Gingen an der Fils, Süßen, Calw, Herrenberg, Heilbronn, Neckarsulm, Öhringen, Backnang, Bietigheim-Bissingen,Vaihingen an der Enz, Bretten, Bruchsal, Gaggenau, Baden-Baden, Rastatt, Offenburg, Freiburg im Breisgau, Lörrach, Konstanz, Meersburg, Überlingen, Villingen-Schwenningen, Tuttlingen, Donaueschingen, Donauwörth, Singen (Hohentwiel), Blumberg, Ravnsburg, Memmingen, Biberach an der Riß, Laupheim, Ehingen, Blaubeuren und Umgebung

©2024 Brandschutz Zitterbart. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.